AGB & Geschäftsgrundlage
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.2. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
3. Der Preis versteht sich ab Geschäftstelle abraxas GmbH Lüneburg ausschließlich Verpackung, Versicherung und Versandkosten.
4. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrung. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Wahren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
5. Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erhalt der Ware.
Im Falle von Mängelrügen ist auf unseren Wunsch die beanstandete Ware in der Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und ggf. des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns zu senden.
Es wird gebeten, die Serien-Nr. des eingereichten Artikels, das Rechnungsdatum und die Rechnungs-Nr., mit der die Lieferung erfolgte, stets mitzuteilen.
Beruht die Beanstandung nur auf einem Bedienungsfehler oder mangelhafter Kenntnis anwendungstechnischer Zusammenhänge, sind wir berechtigt, für den Prüfungsaufwand eine Kostenpauschale von mindestens 100,- Euro zuzüglich unserer weiteren Anwendungen zu verlangen.
6. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern, die Ware umtauschen, diese zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Nachlieferung oder Umtausch werden wir im Rahmen unserer zur Zeit dann möglichen Lieferfristen für den bestimmten Artikel durchführen.
Schadensersatzansprüche, ganz gleich welcher Art, gelten in diesen Fällen als ausgeschlossen.
Liegt jedoch ein grob fahrlässiges Verschulden des Verkäufers vor, gilt als vereinbart, dass Schadensersatzansprüche nur bis zur Höhe des Kaufpreises des beanstandeten Teiles, der Wahrenlieferung oder des Kaufpreises der Teile der Dienstleistung gestellt werden können.
Für Einsendungen nach Ablauf der Garantie berechnen wir dem Einlieferer eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 100,- Euro. Das gilt auch dann, wenn der Artikel irreparabel ist oder nicht von uns bezogen wurde.
7. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist oder unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
8. Wir sind daran interessiert, die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Ist dies nicht möglich, gilt eine Nachlieferfrist in der gleichen Länge wie die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist.
Der Käufer hat das Recht auf Schadensersatz wegen Verzug oder Nichterfüllung des Vertrags, wenn uns grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
In diesem Falle beschränkt sich eine solche Forderung auf den vereinbarten Kaufpreis der nicht gelieferten Gegenstände. Besteht der Auftrag aus mehreren Teilen, sind wir zu Teillieferung berechtigt.
9. Unsere Rechnungen sind zahlbar rein netto Kasse sofort nach Erhalt der Ware oder Leistung. Das Rechnungsdatum gilt als Versanddatum.
Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn uns das Zahlungsmittel (z.B. Scheck) innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Einlösung vorliegt. Scheck oder Wechsel werden nur dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift angenommen.
Bei Gewährung eines Zahlungszieles ist die Zahlung nur rechtzeitig erfolgt, wenn uns am Tag des Fristablaufes das Zahlungsmittel (z.B. Scheck oder Wechsel) zur Einlösung vorliegt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag durch eine Überweisung unserem Konto gutgeschrieben wird.
Der Beweis für den rechtzeitigen Eingang obliegt dem Schuldner. Der Kaufpreis wurde auf dem absoluten Einhalt des vereinbarten Zahlungszieles kalkuliert. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang sind sich die Parteien darüber einig, dass sich der Kaufpreis um 5 % erhöht.
Wir nehmen Bankkredit in Anspruch. Soweit wir keinen höheren Verzugsschaden nachweisen, werden darüber hinaus 1 % pro Monat an Verzugszinsen berechnet.
Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese für jede einzelne Lieferung auf der Auftragsbestätigung und Rechnung besonders zusätzlich vermerkt werden.
Aufrechung ist nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftige festgestellten Forderungen zulässig.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Wechsel gegeben wurden, sofort fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Wir behalten uns ebenfalls vor eine teilweise oder vollständige Sperrung zu veranlassen bzw. auf eine Nichtnutzung der nicht gezahlten Waren oder Leistungen zu bestehen. Schadensersatz kann hierfür nicht geltend gemacht werden. Ein Rücktrittsrecht besteht dadurch nicht.
Auswahlen, die nicht innerhalb der ausgewiesenen Frist bei uns eingehen, gelten mit dem Tag des Fristablaufes als gekauft. Die Auswahlrechung wird nach Fristablauf zur Festrechung.
10. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftbedingungen mit dem Käufer zustehen. Der Käufer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Produkte an uns ab. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
Wenn der Wert der gestellten Sicherheiten 20 % unserer Forderung übersteigt, sind wir verpflichtet insoweit Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Kommt der Käufer seinen Abnahmeverpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, von dieser Summe 30 % als Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Der Käufer übernimmt auf seine Kosten eine etwa notwendige Entsorgung der gelieferten Waren und Verpackungen.
11. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitungzusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien.
Hat der Käufer auf von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt. Die Waren dürfenvor Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
12. Wird eine der getroffenen Vereinbarungen ungültig, bleibt hiervon die Gültigkeit des übrigen Vertrages unberührt. Es gelten die Verkaufsbedingungen der jeweils neuesten Fassung.
13. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und der Gerichtsstand ist Lüneburg. Auf alle für das Vertragsverhältnis begründeten Rechtverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14. Für unsere von uns programmierte Software gilt ausschließlich unsere Software-Lizenzbestimmung